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Quelle: WBGU Die neun Mitglieder des WBGU werden vom Bundeskabinett für eine Dauer von vier Jahren berufen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzieren den Beirat gemeinsam und teilen sich die Federführung. Der WBGU arbeitet unabhängig und sucht sich seine Themen selbst. Er wird durch einen Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung begleitet, in dem alle Ministerien und das Bundeskanzleramt vertreten sind.
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